Die Bundesregierung hat das Ende des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verkündet und ersetzt es ab dem 1. Juli 2026 durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Während die Schlagzeilen von „Freiheit für den Heizungskeller” sprechen, sieht die Realität in der Immobilienverwaltung deutlich differenzierter aus.
Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück?
In den letzten zwei Jahren haben wir als Hausverwaltung erlebt, wie sich zahlreiche Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) unter hohem emotionalem und finanziellem Druck auf das GEG vorbereitet haben. Es wurden Energieberater honoriert, aufwendige Sanierungsfahrpläne erstellt und Rücklagen massiv erhöht, um die 65-Prozent-Hürde zu meistern.
Dass diese Regeln nun fast vollständig gekippt werden, ist für viele Eigentümer, die bereits investiert haben, nur schwer nachvollziehbar. Statt der versprochenen Planungssicherheit erleben wir ein politisches „Hin und Her”, das das Vertrauen in langfristige Investitionen untergräbt.
Während wir eigentlich Fortschritt bräuchten, klammert sich Deutschland wieder an Technologien der Vergangenheit. Gasanlagen sind die Faxgeräte der Zukunft.
Anstatt auf moderne, digitale und elektrische Lösungen umzusteigen, verpasst Deutschland den Anschluss und verlässt sich auf das vermeintliche „Altbewährte”.
Die „Biotreppe” und der EU-Zertifikatehandel: Eine doppelte Kostenfalle
Zwar fällt der unmittelbare Zwang zur Wärmepumpe, doch die neue Wahlfreiheit ist teuer erkauft. Wer jetzt wieder eine klassische Gasheizung einbaut, begibt sich auf die sogenannte Biotreppe:
- Ab 2029: Pflicht zur Beimischung von 10 % Biogas/Bio-Öl
- Bis 2040: Stufenweise Steigerung der Quote
Der EU-Emissionshandel als versteckter Kostentreiber
Aus Sicht der HRK Immobilienverwaltung warnen wir jedoch vor einem noch größeren Kostentreiber: dem europäischen Emissionshandel (ETS 2). Ab 2027/2028 endet die Zeit der staatlich festgesetzten CO₂-Festpreise. Stattdessen müssen Energieversorger EU-Zertifikate am freien Markt ersteigern.
Da die Menge dieser Zertifikate von der EU jährlich drastisch verknappt wird, prognostizieren Experten einen massiven Preissprung: Während wir aktuell bei ca. 55 € bis 65 € pro Tonne CO₂ liegen, könnten die Preise durch den ETS 2 schnell auf 200 € oder sogar 300 € steigen.
Das bedeutet konkret: Selbst wenn Sie die „Biotreppe” durch den Kauf von Biogas bedienen, wird der verbleibende fossile Anteil durch den EU-Zertifikatehandel extrem verteuert. Das vermeintliche Schnäppchen beim Einbau einer neuen Gastherme wird so über die Jahre zur unkalkulierbaren Belastung.
Für WEGs bedeutet das: Die Betriebskostenabrechnungen werden komplexer und die Belastung für Selbstnutzer und Mieter wird durch diese „Doppel-Zange” aus Biopflicht und EU-Marktpreisen drastisch steigen.
Unsere Rolle als Ihr stabiler Anker
In Zeiten, in denen sich gesetzliche Vorgaben fast im Jahrestakt ändern, ist eine besonnene Verwaltung wichtiger denn je. Wir lassen uns von der neuen „Freiheit” nicht blenden, sondern prüfen weiterhin die echte Wirtschaftlichkeit Ihrer Immobilie:
- Werthaltigkeit statt Kurzschlussreaktionen: Wir prüfen, ob der Wiedereinstieg in fossile Technik trotz Biotreppe und ETS 2 den Wert Ihrer Immobilie langfristig eher schädigt als sichert.
- Förderungen nutzen: Die staatliche Unterstützung für klimafreundliche Systeme bleibt zumindest derzeit stabil. Oft ist der bereits eingeschlagene Weg zur Wärmepumpe trotz neuer Gesetzeslage kaufmännisch sinnvoller.
Fazit: Pragmatismus schlägt Politik-Chaos
Die Abschaffung des GEG nimmt zwar den unmittelbaren Zwang, lässt Eigentümer aber mit der Frage allein, welche Technik in zehn Jahren noch bezahlbar ist. Die Bundesregierung setzt damit wieder auf alte Technologien statt moderne Lösungen.
Als Ihre Verwaltung stehen wir für Beständigkeit. Wir analysieren die neuen Fakten nüchtern und sorgen dafür, dass Ihre WEG nicht zum Spielball der Politik wird.
Haben Sie bereits in eine Energieberatung investiert und sind nun unsicher? Lassen Sie uns gemeinsam Ihren individuellen Sanierungsfahrplan im HRK-Portal neu bewerten.
Murat Mert Kayi